Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH.

 

1. Allgemeines 

 

1.1 Die ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH erbringt für den Vertragspartner (Kunden) Leistungen entsprechend dem Angebot der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH und der Bestellung durch den Kunden, unter Einbeziehung dieser AGB.

1.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch die ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH zustande. 

1.3 Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. 

1.4 Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer mit der Auflage, die Ware selbst zu nutzen oder ihrerseits ausschließlich an Unternehmer weiterzuverkaufen und dabei auszuschließen, dass die Ware an Verbraucher ausgeliefert wird. Herstellung und Lieferung eigener Produkte erfolgen ausschließlich für Unternehmer mit der Auflage, das Werk selbst zu nutzen oder ihrerseits ausschließlich an Unternehmer zu verkaufen und dabei auszuschließen, dass das Werk an Verbraucher ausgeliefert wird.

 

2. Leistungen


2.1 ISL erbringt gegenüber dem Kunden jeweils die in der Leistungsbeschreibung des Angebots angegebenen Leistungen. 

2.2 Im Falle von Application Service Providing (ASP)-Leistungen betreibt ISL diese Leistungen in geeigneten Rechnerräumen und stellt die ASP-Leistungen grundsätzlich über Netzverbindungen (insbesondere das Internet, Standleitungen, VPN-Anbindungen) zur Nutzung zur Verfügung. Für die Anbindung des Kunden und Aufrechterhaltung der Netzverbindungen wird der Kunde selbst in eigener Verantwortung entsprechend den Anforderungen an seine Netzverbindungen (u. a. Hardware, Software, Sicherheit, Verfügbarkeit) sorgen. 

2.3 Zur Nutzung der vereinbarten Leistungen durch den Kunden kann es erforderlich sein, geeignete Hardware und Software innerhalb der Anlagen des Kunden zu installieren und betreiben. ISL kann auf Wunsch und gegen Entgelt eine Empfehlung für die Auswahl der benötigten Komponenten liefern. Die Beschaffung und Bereitstellung dieser Komponenten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Kunde wird selbst in eigener Verantwortung diese Komponenten beschaffen und bereitstellen. 

2.4 ISL räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht lizenzierbare Recht ein, die für die vereinbarten Leistungen erforderliche Software zu nutzen. Die Software geht nicht in das Eigentum des Käufers über. 

2.5 Soweit im Vertrag kein separater Wartungsvertrag vereinbart wird, ist ISL nicht zur Bereitstellung von neuen Versionen, Releases oder Updates verpflichtet. Im Rahmen eines Wartungsvertrages stellt ISL in der Laufzeit des Wartungsvertrages neue Versionen, Releases oder Updates bereit, das oben genannte Nutzungsrecht der Software gilt dann entsprechend. Der Kunde darf Software und andere als seine eigenen Daten nur dann herunterladen, wenn dieses zur Nutzung der vereinbarten Leistungen unabdingbar ist. 

2.6 Die Leistungen der ISL können ergänzt oder geändert werden, um die Leistungen zu verbessern oder an technische Entwicklungen anzupassen. Dies gilt insbesondere, wenn die Änderungen für den Kunden zumutbar sind oder durch Gesetzesänderungen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde begründet sind. 

2.7 Termine und Fristen für den Beginn der Leistungserbringung durch ISL sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden und der Kunde alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung mit angemessenen Vorlaufzeiten für ISL erfüllt hat.

2.8 ISL gewährleistet eine Verfügbarkeit der ASP-Leistungen von 99 % bezogen auf eine Periode von einem Kalenderjahr. Dazu zählen nicht die geplanten Ausfallzeiten in Folge von Außerbetriebnahmen; Verzögerungen, in denen der Zugang zur Hardware in den Kundenstandorten nicht möglich ist; und Ausfallzeiten, die außerhalb der Netzschnittstellen der ISL liegen. 

2.9 Geplante zeitweilige Beschränkungen können sich durch Wartungsarbeiten ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb im Interesse des Kunden erforderlich sind, oder die wegen technischer Änderungen in den Anlagen der ISL oder sonstiger Maßnahmen erforderlich sind, sofern kein Verschulden von ISL Grund der Änderungen oder Maßnahmen ist. 

2.10 ISL stellt auf den eigenen Systemen eine Benutzungsdokumentation ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung. Die Dokumentation enthält Hinweise und Bestimmungen zur Nutzung der Leistungen. Mit dem Abschluss des Vertrages nach 1.2 erhält der Kunde das Recht, die Dokumentation herunterzuladen und für eigene Zwecke in angemessener Weise unverändert zu vervielfältigen. Schutzrechte Dritter sind zu übernehmen, die Veränderung der Dokumentation durch den Kunden ist nicht gestattet. 

2.11 ISL bietet gegen gesonderte Vergütung und nach vorheriger Absprache Schulungsleistungen an. 

 

3. Pflichten des Kunden


3.1 Der Kunde ist für die Eingabe und Pflege der erforderlichen Daten zur ordnungsgemäßen Nutzung der Leistungen selbst verantwortlich. 

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, für die Anbindung des Kunden und Aufrechterhaltung der Netzverbindungen selbst in eigener Verantwortung entsprechend den Anforderungen an seine Netzverbindungen (u. a. Hardware, Software, Sicherheit, Verfügbarkeit) sorgen. 

3.3 Die Nutzung der Leistungen geschieht ausschließlich zum vorgesehenen Zweck. Der Kunde verpflichtet sich keine Daten einzugeben, die eine ordnungsgemäße Nutzung für den Kunden und Dritte beeinträchtigt. 

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Benutzung der Leistungen nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen. 

3.5 Der Kunde darf die Leistungen nicht zu missbräuchlichen Zwecken nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre Dritter zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, sich Zugang zu fremden Rechensystemen zu verschaffen, oder Handlungen vorzunehmen, die dieses vorbereiten. 

3.6 Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, sich Zugang zum Quellcode der von ISL bereitgestellten Software zu verschaffen, oder Handlungen vorzunehmen, die dieses vorbereiten.

3.7 Der Kunde wird einen sachkundigen, vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilt und Entscheidungen treffen kann.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen


4.1 Die Preise für die Nutzung der Leistungen sind im Angebot der ISL an den Kunden festgelegt. Für dort nicht vereinbarte Preise gelten die Listenpreise der ISL. Sollte der Kunde mehr Lizenzen als im Angebot vereinbart nutzen, wird der Vertrag entsprechend angepasst und der Kunde wird die Mehrleistung vergüten.

4.2 Einmalig zu zahlende Preise sind mit der Bereitstellung der Leistungen durch ISL fällig. Laufende Preise sind im ersten Monat mit der Bereitstellung für den laufenden Monat fällig und anschließend für die Laufzeit des Vertrages monatlich im voraus jeweils zum ersten Tag eines Monats fällig.  

4.3 Alle übrigen Preise werden nach Erbringung der Leistung und dem Zugang der Rechnung mit einer Frist von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig. 

4.4 Neben den Kosten und Preisen wird die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. 

4.5 Bei Zahlungsrückstand des Kunden kann ISL Zinsen in Höhe von 7 % über dem Basiszinssatz berechnen. Bei Zahlungsrückstand von mindestens einer Monatsgebühr kann ISL die Nutzung der Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung unterbinden, die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung monatlicher Preise bleibt davon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ISL kein Schaden durch das weitere Bereithalten des Kundenkontos entstanden ist. 

4.6 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei ISL geltend zu machen, anderenfalls gilt die Rechnung als akzeptiert. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt. 

4.7 Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber ISL ist ausgeschlossen, sofern sie von ISL bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind. 

 

5. Gewährleistung

 

5.1 ISL erbringt die geschuldete Leistung im Rahmen des Angebots und der Leistungsbeschreibung der bestellten Produkte und Leistungen.

5.2 Die ISL behebt im Rahmen der Gewährleistungsfrist kostenlos Mängel, die der Kunde schriftlich in nachvollziehbarer Form mitgeteilt hat. ISL beseitigt nach ihrer Wahl den Fehler durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Neulieferung. 
Schlagen mehr als zwei Nachbesserungsversuche pro Mangel fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung, Rückabwicklung des Vertrages oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen - Schadenersatz zu verlangen.

5.3 Weitere Ansprüche des Kunden gegen ISL sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, wie z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird. In diesem Fall haftet ISL, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die verloren gegangenen Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 

5.4 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. 

5.5 Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung, sowie offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich gegenüber ISL anzuzeigen. 

5.6 Bei Bestehen von Mängeln wird ISL den beanstandeten Vertragsgegenstand nach ihrer Wahl an ihrem Sitz oder am Aufstellungsort reparieren.  

5.7 Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.  

5.8 Abwicklung von Fremdgarantien: Hat ISL Gegenstände geliefert, auf die seitens des Herstellers eine Garantie gegeben wird, wird ISL alle notwendigen Mitwirkungshandlungen erbringen, damit der Kunde seine Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller durchsetzen kann. Bereits jetzt tritt ISL alle aus der Garantiezusage des Herstellers zustehenden Ansprüche an den Kunden ab. Da eine Garantie ein Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Kunden ist, ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen, es sei denn, der Kunde hat einen entsprechenden Wartungsvertrag mit ISL abgeschlossen. 

 

6. Haftung


6.1 ISL haftet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für die von ISL erbrachten Leistungen, soweit diese nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit nach Ziffer 3 dieser Bestimmungen beruhen, für Verzug, für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und für Körperschäden. Die beschriebenen Leistungsmerkmale der Leistungen enthalten eine abschließende Aufzählung der Eigenschaften der Leistungen, ohne eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der §§ 443, 444, 639 BGB darzustellen. Im Übrigen haftet ISL nur, wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ISL grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

6.2 ISL betreibt die Pflege der angebotenen Leistungen und der dazugehörigen Software. ISL wird binnen angemessener Frist Mängel und Störungen diagnostizieren und beseitigen. Mängel sind reproduzierbare Abweichungen von den vertraglich festgelegten Spezifikationen. Bei von ISL lizenzierter Software Dritter besteht die Haftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Mangelkorrekturen, Releases oder Updates. 

6.3 Die ISL haftet für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz

1) nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenhöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von ISL oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden und

2) in anderen Fällen als 1) unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen von ISL typisch und vorhersehbar sind, und zwar

  • für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von ISL grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden und
  • soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des anfänglichen Unvermögens und des Verzuges vorliegt.

Die Haftung von ISL für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist oder Rechtsmängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

6.4 Die Haftung von ISL im Rahmen vorstehender Ziffer 6.3, vor allem solche für Folgeschäden, ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag hinsichtlich Personen- und Sachschäden bis zu 1,0 Mio. Euro pauschal und bei Vermögensschäden bis zu 100.000,00 Euro jeweils pro Schadenereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte, begrenzt.

6.5 Während der üblichen Arbeitszeiten bietet ISL einen Kundensupport für diejenigen Kunden an, die einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben. 

6.6 Weitergehende als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Mängelansprüche, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Daten und Informationen oder Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 

6.7 ISL haftet nicht für Mängel oder Schäden, die aufgrund der vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen entstanden sind. Die verschuldensabhängige Haftung auf Schadensersatz bei Mietsachen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. 

6.8 ISL haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

7. Mitwirkung des Kunden


7.1 Der Kunde wird Mängel und andere Störungen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail, und per Telefon an ISL melden und alle zur Mängelbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln. 

7.2 Bei mehrfachen grob fahrlässig oder vorsätzlich unzutreffenden Störungsmeldungen durch den Kunden ist ISL berechtigt, die durch die Störungsmeldungen entstandenen Kosten, mindestens jedoch EURO 50,- je Störungsmeldung, dem Kunden zu berechnen.  

 

8. Vertragsdauer


8.1 Der Vertrag kommt mit Absenden der Auftragsbestätigung durch ISL zustande und hat, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, bzw. weitere 12 Monate, wenn nichts anderes vereinbart wird. 

8.2 Der Vertrag kann 30 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist fristgerecht per Post oder Fax an den Vertragspartner zu senden. 

8.3 Der Vertrag kann von ISL bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich gekündigt werden. Für ISL liegen wichtige Gründe insbesondere, aber nicht abschließend, dann vor, wenn 

  • der Kunde den Vertrag in wesentlichen Punkten verletzt;
  • sich die Erstellungskosten für die Erbringung der Leistungen wegen Vertragsänderungen oder sonstiger Umstände erheblich erhöhen
  • über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder dessen Eröffnung abgelehnt wird
  • bei ISL eine schriftliche Kreditauskunft eingeht, aus der sich die Kreditunwürdigkeit des Kunden ergibt oder der Kunde aus sonstigen Gründen seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder einzustellen droht
  • der Kunde in Zahlungsverzug gerät und auch auf eine Mahnung hin nicht binnen 10 Tagen vollständig zahlt
  • sich wesentliche Umstände, die Grundlage bei Vertragsschluss waren, so schwerwiegend verändert haben, dass ISL ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.

8.4 Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diejenigen Kosten zu ersetzen, die aufgrund längerer Kündigungsfristen bei Vertriebspartnern wegen dieses Kunden entstehen.

 

9. Geheimhaltung, Datenschutz

 

9.1 Die Vertragsparteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung dieses Vertrages erhalten, nur zu diesem Zweck verwenden und, solange sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.  

9.2 Beide Parteien können Unteraufträge vergeben, die Verpflichtungen nach Ziffer 9.1 gehen auf die Unterauftragnehmer über. 

9.3 ISL speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Ermöglichung des Zugangs zu und der Nutzung der Leistungen sowie zur Abrechnung und beachtet die Vorschriften der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. des Telemediengesetz). ISL wird die Weisungen des Kunden beachten. Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls gilt das Einverständnis des Kunden als erteilt. Die mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten betrauten Mitarbeiter der ISL sind zur Geheimhaltung verpflichtet. 

9.4 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er nach den gültigen rechtlichen Bestimmungen dazu berechtigt ist, und stellt im Falle eines Verstoßes ISL von allen Ansprüchen Dritter frei.  

9.5 Der Kunde willigt ein, das ISL zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einholt und Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung wie beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen meldet. 

 

10. Übertragung von Rechten


10.1 ISL kann Forderungen aus diesem Vertrag jederzeit an Dritte abtreten. 

10.2 ISL ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Falls der Kunde damit nicht einverstanden ist, hat der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsanzeige das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. 

 

11. Änderungen der AGB

 

11.1 Diese AGB können von ISL geändert werden, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von ISL für den Kunden zumutbar sind, insbesondere wenn diese Änderungen keine wirtschaftlichen Nachteile für den Kunden bedeuten. ISL wird den Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail informieren. Die Änderungen werden wirksam, wenn ISL kein Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Absendedatum zugeht. 

11.2 Sollte der Änderung der AGB widersprochen werden, ist ISL berechtigt, mit einer Frist von 4 Wochen den Vertrag zu kündigen. 

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

12.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

12.2 Gerichtsstand ist Bochum, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. 

 

Stand Dezember 2024

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