Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH

 

1.        Einbeziehung

1.1      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt – gelten durch Verweis auf sie in den nach diesen AGB maßgeblichen Vertragsunterlagen für alle – auch zukünftigen – Geschäfte – gleich ob sie Verkauf, Liefer- und Herstellung, Dienstleistung oder Einkauf betreffen – zwischen der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH – nachfolgend ISL genannt – und ihren Kunden bzw. Zulieferern. 

1.2      Diese AGB gelten auch dann, wenn der Kunde etwa eigene abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn ISL sie kennt, kennen müsste oder ihnen nicht nochmals nach Eingang bei der ISL ausdrücklich widerspricht. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Zulieferers dar.

1.3      Alle Regelungen bedürfen der Schriftform, auch eine Vereinbarung, wonach die Schriftform aufgehoben werden soll, soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen anderes gewollt ist. 

1.4      Es gelten die bei Abschluss des Vertrags gemäß Ziffer A.III. der AGB, bei Abschluss eines Rahmenvertrags die im Zeitpunkt der Vereinbarung eines Einzelvertrags gültigen AGB der ISL. ISL behält sich vor, ihre AGB zu ändern oder zu ergänzen. Sie wird den Kunden vor jeder Änderung oder Ergänzung der AGB unterrichten. Änderungen und Ergänzungen gelten durch den Kunden als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Unterrichtung in Textform Widerspruch erhebt. Auf die Folgen des Schweigens des Kunden wird die ISL den Kunden in der Benachrichtigung über die Änderung bzw. Ergänzung dieser AGB hinweisen. Sollte der Kunde den Änderungen bzw. Ergänzungen widersprechen, gelten die bisherigen AGB fort. Die ISL ist in diesem Fall allerdings berechtigt, den Vertrag binnen 1 Woche nach Eingang des Widerspruchs bei der ISL mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen.  Die Kündigung kann von der ISL auch bereits bedingt auf diesen Fall gemeinsam mit der Benachrichtigung erklärt werden. Im Fall von nach geltendem Recht oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zwingend erforderlichen Änderungen sowie Ergänzungen der AGB können die vorstehend genannten Fristen auch kürzer sein.

1.5.    Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer mit der Auflage, die Ware selbst zu nutzen oder ihrerseits ausschließlich an Unternehmer weiterzuverkaufen und dabei auszuschließen, dass die Ware an Verbraucher ausgeliefert wird. Herstellung und Lieferung eigener Produkte erfolgen ausschließlich für Unternehmer mit der Auflage, das Werk selbst zu nutzen oder ihrerseits ausschließlich an Unternehmer zu verkaufen und dabei auszuschließen, dass das Werk an Verbraucher ausgeliefert wird.

 

2.        Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1.     Die Angebote der ISL sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen von ISL werden erst durch schriftliche Bestätigung von ISL oder Abschluss eines Vertrags verbindlich. 

2.2.     Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und technischen Daten sowie Leistungsbeschreibungen in den Prospekten, Katalogen und Anzeigen sind stets unverbindlich und führen nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung, es sei denn, sie werden in der Auftragsbestätigung oder einem Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.3.    An Kostenvoranschlägen und Zeichnungen sowie anderen Unterlagen hat die ISL das Eigentums- und Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzusenden. Zu den Dritten zählen auch mit dem Kunden personell oder gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen.

 

3.        Abschluss und Inhalt des Vertrages

3.1.     Maßgeblich für Abschluss und Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung der ISL. Weicht diese vom Auftrag des Kunden ab, so ist sie dennoch maßgebend, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht. 

3.2.     Alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Zölle, usw.), die aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen, werden vom Kunden getragen.

3.3.    Sofern Streik und Aussperrung, Fälle höherer Gewalt oder der Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb der Herrschaft der ISL liegen, die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb der ISL erheblich einwirken und diese genannten Ereignisse nicht nur vorübergehender Natur sind, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann die ISL vom Vertrag zurücktreten oder, sofern es sich um ein Dauerlieferverhältnis handelt, den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

 

4.        Leistungen

4.1      ISL erbringt gegenüber dem Kunden jeweils die in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen.

4.2.     Im Falle von Application Service Providing (ASP)-Leistungen gilt folgendes:

4.2.1. ISL betreibt diese Leistungen in geeigneten Rechnerräumen und stellt die ASP-Leistungen grundsätzlich über Netzverbindungen (insbesondere das Internet, Standleitungen, VPN-Anbindungen) zur Nutzung zur Verfügung. Für die Anbindung des Kunden und Aufrechterhaltung der Netzverbindungen wird der Kunde selbst in eigener Verantwortung entsprechend den Anforderungen an seine Netzverbindungen (u.a.  Hardware, Software, Sicherheit, Verfügbarkeit) sorgen.

4.2.2. ISL gewährleistet eine Verfügbarkeit der ASP-Leistungen von 99% bezogen auf eine Periode von einem Kalenderjahr. Dazu zählen nicht die geplanten Ausfallzeiten in Folge von Außerbetriebnahmen; Verzögerungen, in denen der Zugang zur Hardware in den Kundenstandorten nicht möglich ist; und Ausfallzeiten, die außerhalb der Netzschnittstellen der ISL liegen.

4.2.3.  Geplante zeitweilige Beschränkungen können sich durch Wartungsarbeiten ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb im Interesse des Kunden erforderlich sind, oder die wegen technischer Änderungen in den Anlagen der ISL oder sonstiger Maßnahmen erforderlich sind, sofern kein Verschulden von ISL Grund der Änderungen oder Maßnahmen ist.

4.3.     Zur Nutzung der vereinbarten Leistungen durch den Kunden kann es erforderlich sein, geeignete Hardware und Software innerhalb der Anlagen des Kunden zu installieren und betreiben. ISL kann auf Wunsch und gegen Entgelt eine Empfehlung für die Auswahl der benötigten Komponenten liefern. Die Beschaffung und Bereitstellung dieser Komponenten ist Gegenstand des Vertrages nur dann, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Anderenfalls wird der Kunde selbst in eigener Verantwortung diese Komponenten beschaffen und bereitstellen.

4.4.     Wenn Gegenstand des Vertrags die Nutzung von Software der ISL ist, räumt die ISL dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht lizenzierbare Recht ein, die für die vereinbarten Leistungen erforderliche Software zu nutzen. Die Software geht nicht in das Eigentum des Käufers über.

4.5.     Wenn Gegenstand des Vertrags die Nutzung von Software der ISL ist, ohne dass ausdrücklich die Wartung vereinbart wird, ist die ISL nicht zur Bereitstellung von neuen Versionen, Releases oder Updates verpflichtet. Nur im Rahmen eines Wartungsvertrages stellt ISL in der Laufzeit des Wartungsvertrages neue Versionen, Releases oder Updates bereit; das vorstehend angesprochene Nutzungsrecht der Software gilt dann entsprechend. Der Kunde darf Software und andere als seine eigenen Daten nur dann herunterladen, wenn dieses zur Nutzung der vereinbarten Leistungen unabdingbar ist.

4.6.     Die Leistungen der ISL können ergänzt oder geändert werden, um die Leistungen zu verbessern oder an technische Entwicklungen anzupassen. Dies gilt insbesondere, wenn die Änderungen für den Kunden zumutbar sind oder durch Gesetzesänderungen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde begründet sind.

4.7.     Termine und Fristen für den Beginn der Leistungserbringung durch ISL sind nur verbindlich, wenn die ISL diese schriftlich bestätigt hat und der Kunde alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung mit angemessenen Vorlaufzeiten für ISL erfüllt hat.

4.8.     ISL stellt auf den eigenen Systemen eine Benutzungsdokumentation ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung. Die Dokumentation enthält Hinweise und Bestimmungen zur Nutzung der Leistungen. Mit dem Abschluss des Vertrages erhält der Kunde das Recht, die Dokumentation herunterzuladen und für eigene Zwecke in angemessener Weise unverändert zu vervielfältigen. Schutzrechte Dritter sind zu übernehmen, die Veränderung der Dokumentation durch den Kunden ist nicht gestattet.

4.9.     ISL bietet gegen gesonderte Vergütung und nach vorheriger Absprache Schulungsleistungen an.

 

5.        Pflichten des Kunden

5.1.     Der Kunde ist für die Eingabe und Pflege der erforderlichen Daten zur ordnungsgemäßen Nutzung der Leistungen selbst verantwortlich.

5.2.     Der Kunde verpflichtet sich für die Anbindung des Kunden und Aufrechterhaltung der Netzverbindungen selbst in eigener Verantwortung entsprechend den Anforderungen an seine Netzverbindungen (u.a. Hardware, Software, Sicherheit, Verfügbarkeit) sorgen.

5.3.     Die Nutzung der Leistungen geschieht ausschließlich zum vorgesehenen Zweck mit den Beschränkungen nach Ziffer 1.5. dieser AGB. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten einzugeben, die eine ordnungsgemäße Nutzung für den Kunden und Dritte beeinträchtigt.

5.4.     Der Kunde verpflichtet sich, bei der Benutzung der Leistungen nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen.

5.5.     Der Kunde darf die Leistungen nicht zu missbräuchlichen Zwecken nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre Dritter zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen sich Zugang zu fremden Rechensystemen zu verschaffen, oder Handlungen vorzunehmen, die dieses vorbereiten.

5.6.     Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, sich Zugang zum Quellcode der von ISL bereitgestellten Software zu verschaffen, oder Handlungen vorzunehmen, die dieses vorbereiten.

5.7.     Der Kunde trägt auch aus Eigeninteresse Sorge dafür, dass Daten regelmäßig in mind. wöchentlichem Turnus gespeichert werden.

5.8.    Der Kunde wird einen sachkundigen, vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilt und Entscheidungen treffen kann.

 

6.        Preise und Zahlungsbedingungen

6.1      Preise sind in der Auftragsbestätigung der ISL an den Kunden festgelegt. 

Für dort nicht vereinbarte Preise gelten die Listenpreise der ISL. Sollte der Kunde mehr Lizenzen als im Angebot vereinbart nutzen, wird der Vertrag entsprechend angepasst und der Kunde wird die Mehrleistung vergüten.

Vergibt die ISL bei der Bereitstellung von Software anderer Hersteller Unterlizenzen, behält die ISL sich eine Anpassung der Lizenzkosten proportional eventueller Preissteigerungen der Hersteller vor, über die unverzüglich zu informieren die ISL sich verpflichtet. Für den Fall, dass die Preissteigerung größer als 200 % ausfällt, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das binnen 10 Werktagen nach Erhalt der Erhöhungsankündigung durch die ISL schriftlich mit einer Frist endend am Tag der Preiserhöhung auszuüben berechtigt ist. 

Im Übrigen gilt:  Die vereinbarten Preise bleiben die ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn fix. Ab dem 25. Monat erhöhen sich die Preise um 5 % jährlich. Das wechselseitige Recht zur Vertragsanpassung gemäß § 313 BGB wegen eklatanter Störung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung bleibt unberührt.

6.2      Einmalig zu zahlende Preise sind mit der Bereitstellung der Leistungen durch ISL fällig. Laufende Preise sind im ersten Monat mit der Bereitstellung für den laufenden Monat fällig und anschließend für die Laufzeit des Vertrages monatlich im Voraus jeweils zum ersten Tag eines Monats fällig.

6.3      Alle übrigen Preise werden nach Erbringung der Leistung und dem Zugang der Rechnung mit einer Frist von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig.

6.4      Neben den Kosten und Preisen wird die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.5      Bei Zahlungsrückstand des Kunden hat die ISL Anspruch auf Zinsen in gesetzlicher Höhe. Bei Zahlungsrückstand von mindestens einer Monatsgebühr kann ISL die Nutzung der Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung unterbinden. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung monatlicher Preise bleibt davon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ISL kein Schaden durch das weitere Bereithalten des Kundenkontos entstanden ist.

6.6      Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei ISL geltend zu machen, anderenfalls gilt der Rechnungssaldo als anerkannt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt.

6.7      Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber ISL ist ausgeschlossen, sofern sie von ISL bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind.

 

7. Gewährleistung

7.1.     ISL gewährleistet die Mangelfreiheit der bestellten Produkte und Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht anderes angesprochen wird.

7.2.     Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

7.3.    ISL behebt im Rahmen der Gewährleistungsfrist kostenlos Mängel, die der Kunde schriftlich in nachvollziehbarer Form mitgeteilt hat. ISL beseitigt nach ihrer Wahl den Mangel durch Beseitigung oder Umgehung der Mangelursache – nach ihrer Wahl an ihrem Sitz oder am Aufstellungsort – oder Neulieferung. Schlagen mehr als drei Nacherfüllungsversuche pro Mangel fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung, Rückabwicklung des Vertrages oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen - Schadenersatz zu verlangen. 

7.4.     Weitere Ansprüche des Kunden gegen ISL sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht, soweit ISL wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft haftet. In diesen Fällen beschränkt sich die ISL aber nur darauf, verlorengegangene Daten aus Datenmaterial zu rekonstruieren, das in maschinenlesbarer Form festzuhalten der Kunde gemäß Ziffer 3.7. dieser AGB verpflichtet ist.

7.5.     Keine Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Beschädigungen, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bau- oder Montagearbeiten des Kunden oder Weiterverarbeiter in der Lieferkette oder Endabnehmer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die ISL nicht zu vertreten hat.
Nimmt der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß Weiterverarbeitungen, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängel- oder sonstige Ansprüche. Das gilt auch, wenn der Kunde oder ein Dritter Fremdteile an- oder eingebaut oder Software verändert oder ergänzt hat.

7.6.     Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung, sowie offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich gegenüber ISL anzuzeigen. 

7.7.     Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.

7.8.     Abwicklung von Fremdgarantien: Hat die ISL Gegenstände geliefert, auf die seitens des Herstellers eine Garantie gegeben wird, wird ISL alle notwendigen Mitwirkungshandlungen erbringen, damit der Kunde seine Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller durchsetzen kann. Bereits jetzt tritt ISL alle aus der Garantiezusage des Herstellers zustehenden Ansprüche an den Kunden ab. Da eine Garantie ein Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Kunden ist, ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen, es sei denn, der Kunde hat einen entsprechenden Wartungsvertrag mit ISL abgeschlossen.

 

8.        Haftung

8.1      Soweit nicht aus diesen AGB oder anwendbaren zwingenden Rechtsvorschriften etwas anderes hervorgeht, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen die ISL, ihre Organe, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzungen des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit der ISL, ihren Organen, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung allerdings begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, wenn der ISL, ihren Organen, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen diese Begrenzung des Haftungsumfangs bei jeder Fahrlässigkeit gilt. Die Haftung ist ferner dann nicht begrenzt, wenn die ISL nach dem Gesetz zwingend haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, und/oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.

8.2.    Im Übrigen haftet die ISL dem Kunden dem Grunde nach in dem Umfang, in welchem die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung (AHB)“ der ISLErsatz leistet, der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall bei Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000,00 Euro und bei Vermögensschäden bis zu 100.000,00 Euro, jeweils pro Jahr insgesamt auf das Doppelte begrenzt.

 

9.        Vertragsdauer

9.1.     Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung durch ISL beim Kunden zustande und hat, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten. 

9.2.    Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, anderenfalls um weitere 12 Monate, wenn er nicht zum Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist fristgerecht per Post zuzusenden; der Zugang vorab per Telefax wahrt die Frist, wenn die Kündigung spätestens 3 Werktage später dem jeweils anderen Vertragspartner vorliegt.

9.3.     Der Vertrag kann beiderseits vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit außerordentlich gekündigt wird, wenn ein wichtiger Grund im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vorliegen.

 

10.      Geheimhaltung, Datenschutz

10.1.  Die Vertragsparteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zu diesem Zweck verwenden und, solange sie nicht allgemeinbekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

10.2.  Beide Parteien können Unteraufträge vergeben, müssen dabei aber die Pflichten nach Ziffer 10.1 auch dem Unterauftragnehmer auferlegen.

10.3.  ISL verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe gesonderter Datenschutzerklärung, die die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umsetzt. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der ISL herunterzuladen und nachzulesen. 

10.4.  Verarbeitet der Kunde bzw. Zulieferer personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er nach den gültigen rechtlichen Bestimmungen dazu berechtigt ist, und stellt im Falle eines Verstoßes ISL von allen Ansprüchen Dritter frei.

10.5.  Der Kunde willigt ein, dass ISL zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einholt und Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung wie beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen meldet.

 

11.      Übertragung von Rechten

11.1.  ISL kann Forderungen aus diesem Vertrag jederzeit an Dritte abtreten.

11.2.  ISL ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Falls der Kunde damit nicht einverstanden ist, hat der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsanzeige das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

 

12.      Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Vertragssprache

12.1.  Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort für Dienstleistungen und kaufvertraglicher Lieferungen der ISL Bochum, und für Werkleistungen der ISL der Ort der Leistungserbringung.

12.2.  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der ISL gilt lokales Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

12.3.  Als Gerichtsstand ist zuständig das für den Sitz der ISL zuständige Gericht, also das Amtsgericht Bochum oder das Landgericht Bochum - Kammer für Handelssachen -, wenn nicht gerichtlich zwingend anderes vorgeschrieben ist. ISL kann den Kunden in jedem Falle auch an seinem Gerichtsstand verklagen.

12.4.  Vertragssprache ist Deutsch, wenn nicht einzelvertraglich anderes vereinbart wird.

12.5.  Diese AGB gibt es in deutscher und englischer Sprache. Im Fall unterschiedlicher Auslegung der Versionen ist die AGB in deutscher Sprache maßgeblich.

 

Stand September 2025

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